Analyse der neuen Stromkennzeichnung im Auftrag von LichtBlick

Schon vor längerer Zeit hatte das Hamburg Institut Ideen für eine umfassende Weiterentwicklung der Kennzeichnung von Strom aus EEG-geförderten Anlagen entwickelt und im Auftrag von LichtBlick konkrete Vorschläge für gesetzliche Änderungen vorgelegt. Mittlerweile hat die Bundesregierung in ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ Änderungen zur Stromkennzeichnung vorgeschlagen. Wie sich die vorgesehenen Änderungen in der Praxis auswirken, hat das Hamburg Institut nun für LichtBlick analysiert und bewertet.

Stromkennzeichnung spiegelt reales Beschaffungsverhalten nicht wider
Dazu wurden die Stromkennzeichnungen von über 30 Stromvertrieben näher betrachtet und die im Internet veröffentlichten aktuellen Kennzeichnungen des gesamten Stromabsatzes der Unternehmen (Unternehmensmix) nach dem (voraussichtlich) zukünftig geltenden Recht neu berechnet. Im Vergleich der bestehenden und der zukünftigen Stromkennzeichnung wird deutlich: Die bestehende Stromkennzeichnung gibt in keiner Weise das Beschaffungsverhalten der Stromvertriebe wieder.

Abweichungen von bis zu 58 Prozent
Selbst Unternehmen, die keinerlei Strom aus erneuerbaren Energiequellen einkaufen, weisen einen überwiegend grünen Strommix auf. Grund hierfür ist die Zuweisung der „grünen Eigenschaft“ des Stroms aus EEG-finanzierten Anlagen entsprechend der Höhe der gezahlten EEG-Umlage. Der Unterschied des Anteils erneuerbarer Energien zwischen der bestehenden und der zukünftigen Kennzeichnung beträgt bei den untersuchten Stromvertrieben zwischen 0 und 58 Prozent.

Chancen der künftigen Regelung
Mit der zukünftig geltenden Regelung wird zumindest im Unternehmensmix deutlich, in welchem Umfang die Versorger Strom aus erneuerbaren Energien beschaffen, da der Strom aus EEG-finanzierten Anlagen dort nicht mehr ausgewiesen werden darf. Die vorgeschlagene Änderung der Stromkennzeichnung betrifft nur den Unternehmensmix – nicht jedoch die Kennzeichnung der an Kunden gelieferten Stromprodukte (Produktmix). Im Produktmix sollen zukünftig weiterhin die bisherigen Regelungen zur Stromkennzeichnung gelten, einschließlich der Ausweisung des EEG-Anteils.

Weitere Informationen dazu bietet LichtBlick: https://www.lichtblick.de/presse/stromkennzeichnung

Der Spiegel hat in seiner Ausgabe 18/2021 bzw. online am 29.04.2021 über die Analyse berichtet: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/oekostrom-versorger-liefern-bis-zu-58-prozent-weniger-als-offiziell-angegeben-a-92f3af2c-0002-0001-0000-000177330630