Am 10. November hatte Agora Energiewende die Studie „Wie Deutschland bis 2050 klimaneutral werden kann“ im Rahmen einer großen Wettbewerbsausschreibung erarbeitet.
Kompensationsmaßnahmen Freiflächen-Solarthermie: Status quo und Handlungsbereiche
Der Begriff „Ökokonten“ taucht im Kontext des Themas Kompensation immer häufiger auf. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Wie wird dieses Instrument in der Praxis gehandhabt? Hier gibt es durchaus große Unterschiede – sowohl im Hinblick auf die bauplanungs- und naturschutzrechtliche Verankerung von Ökokonten als auch den Umgang und die Ausgestaltung in den einzelnen Bundesländern.
Mit diesen Fragestellungen hat sich das Team vom Hamburg Institut näher befasst: Der Bericht „Status quo und Handlungsbereiche – Kompensationsmaßnahmen Freiflächen-Solarthermie“ stellt den Stand der Handhabung und Regulation von Ökokonten im Überblick dar und analysiert die Stärken und Schwächen des Konzepts.
Dekarbonisierung automobiler Wertschöpfungsketten: wissenschaftliche Grundlagenarbeit für BMWK-Expertenkreis
Das Hamburg Institut führt im Auftrag des Umweltbundesamtes das Projekt „Methoden zur Treibhausgasbilanzierung von Produkten in der Automobilindustrie“ durch. Der inhaltliche Fokus liegt auf der Analyse von verfügbaren Methoden zur Erstellung eines Product Carbon Footprints (PCF) für (Zwischen-)Produkte der automobilen Wertschöpfungskette, der Identifikation von Hemmnissen sowie Vorschlägen zur Überwindung dieser Hemmnisse. Die Arbeit dient zur Unterstützung der Arbeitsgruppe „Dekarbonisierung der Automobilen Wertschöpfungsketten“ des Expertenkreises zur „Transformation der Automobilwirtschaft“ (ETA) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Nun wurden drei Kurzpapiere veröffentlicht.
Hamburg Institut Standpunkt: Wie sich eine uneingeschränkte Privilegierung von Solarthermie im BauGB auswirken würde
Solarthermische Freiflächenanlagen sind ein wichtiges Element, um die Ziele der Wärmewende zu erreichen. Eine der zentralen Herausforderungen beim Solarthermie-Ausbau ist der Flächenbedarf und die damit verbundene Flächenkonkurrenz. In § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist eine Privilegierung von Anlagen, die der solarthermischen Erzeugung von Wärme dienen, jedoch nur in sehr eingeschränktem Maße vorgesehen. Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen zeigen wir im HAMBURG INSTITUT STANDPUNKT die Auswirkungen einer möglichen uneingeschränkten Privilegierung von solarthermischen Freiflächenanlagen im Rahmen von § 35 BauGB auf.