Entwurf für Bayerisches Wärmegesetz vorgelegt

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat am 30. November 2021 im Bayerischen Landtag den Entwurf eines Wärmegesetzes vorgelegt. Darin werden ein rechtlicher Rahmen und konkrete Instrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor vorgeschlagen. Unter anderem wird darin ein neuer Ansatz formuliert, wie Bayerns Gebäude bis 2040 klimaneutral werden können. Das Hamburg Institut hat die Fraktion bei der Erstellung des Gesetzentwurfs zur „klimagerechten Modernisierung der Bereiche Wärmeversorgung und Gebäudeenergie“ fachlich unterstützt.

Über 40 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen in Bayern entfallen auf den Gebäudebereich. Hier liegen somit wesentliche Stellschrauben für einen effektiven Klima- und Ressourcenschutz. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, bedarf es sowohl der konsequenten Reduktion des Energiebedarfs als auch des Ersatzes von Heizöl und Erdgas durch erneuerbare Wärmequellen.

Die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene reichen hierfür jedoch bei weitem nicht aus. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf sollen die vorhandenen, aber bisher nicht ausgeschöpften Gesetzgebungskompetenzen des Freistaates Bayern im Bereich der Wärmeversorgung für Gebäude konsequenter genutzt werden.

Zwei Aspekte stehen dabei im Fokus: zum einen die Verpflichtung der Kommunen zu einer Wärmeplanung und zum anderen die Sanierung des Gebäudebestands bei gleichzeitigem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Belastungen durch steigende Energiepreise.

Differenziertes Staffelmodell für Mindestanforderungen der Gebäude

Das Gesetz verpflichtet Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zur vollständigen Versorgung ihrer Gebäude mit Wärme auf Basis erneuerbarer Energien bis 2040. Für Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Wohnungen gilt es, festgelegte Effizienzklassen sicherzustellen. Für Klarheit, wann welches Gebäude welche gesetzlichen Anforderungen erfüllen muss, sorgt der neue Ansatz eines differenzierten Staffelmodells: In 5-Jahres-Stufen, beginnend ab 2025 und aufsteigend bis 2040, wird definiert, welche Effizienzklasse jeweils einzuhalten ist.

Die Vorgaben basieren auf den Werten zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien der jeweiligen Gebäude – und führen damit zwei zentrale Faktoren einer klimaneutralen Wärmeversorgung zusammen. Das bedeutet: Weist ein Gebäude bereits einen hohen Anteil erneuerbarer Wärme auf, sind die Anforderungen bei der Energieeffizienz, etwa durch Wärmedämmung, nicht so hoch wie bei einem Gebäude, dessen Wärmebedarf durch fossile Brennstoffe gedeckt wird. In diesem Fall werden durch den niedrigen einzuhaltenden Wärmebedarfswert besondere Energieeffizienzmaßnahmen am Gebäude selbst verlangt. So lässt sich unter dem Strich dasselbe klimaschonende Ergebnis erzielen.

Größtmögliche Entscheidungsfreiheit auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung

Dieser Ansatz gibt Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern viel Flexibilität, wie sie den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung ihrer Gebäude bis spätestens 2040 gestalten wollen: Ihnen wird freigestellt, ob sie mit der Investition in Einsparmaßnahmen oder in eine erneuerbare Wärmeversorgung beginnen und wie sie die Maßnahmen letztlich kombinieren.

Der Gesetzentwurf wird am 1. Dezember 2021 in der Plenarsitzung im Bayerischen Landtag in erster Lesung diskutiert.

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen und den vollständigen Gesetzentwurf zum Download.