Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) nimmt die Transformation der Wärmenetze weiter Fahrt auf. Nach § 32 WPG sind Betreiber verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan zu erstellen – es sei denn, es liegt bereits eine entsprechende Förderung aus dem Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze (BEW) vor.
Gesetzliche Fristen und Ausnahmen
Die Pflicht zur Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplans gilt für alle Wärmenetze mit einer Länge von über 1 Kilometer, sofern diese nicht bereits zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder Abwärme gespeist werden.
Ausgenommen sind:
- Netze < 1 km Länge
- Netze < 10 km Länge mit einem Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme > 65 %
Wer bis zum 31. Dezember 2025 einen Antrag für BEW Modul 1 (Projektskizze) stellt oder bis 31. Dezember 2026 einen Zuwendungsbescheid aus Modul 2 erhält, erfüllt damit die Anforderungen des § 32 automatisch – und kann zugleich von Fördermitteln profitieren.
Transformationspläne als strategisches Werkzeug
Der BEW-Transformationsplan ist weit mehr als ein formaler Nachweis. Er analysiert den Status quo des Wärmenetzes, definiert einen treibhausgasneutralen Zielzustand und zeigt konkrete Schritte auf, wie dieser erreicht werden kann. So entsteht eine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen, technische Prioritäten und langfristige Förderstrategien.
Bis zum Jahr 2045 sollen alle Wärmenetze vollständig treibhausgasneutral sein. Der Transformationsplan dient dabei als Fahrplan, der regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden muss.
Jetzt aktiv werden
Für viele Wärmenetzbetreiber lohnt es sich, die Antragstellung für Modul 1 noch in diesem Jahr vorzubereiten. Wer früh startet, hat mehr Spielraum für Abstimmungen mit Kommunen, Förderstellen und Planungsbüros – und kann die Synergien zwischen BEW und WPG optimal nutzen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der fristgerechten Beantragung und bei der Entwicklung eines strategisch tragfähigen Dekarbonisierungsfahrplans.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre nächsten Schritte besprechen möchten. Ihr Ansprechpartner ist Dr. Tobias Zimmermann.
Kurz zusammengefasst
- Pflicht zur Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplans bis 31. 12. 2026
- Befreiung, wenn ein BEW-Transformationsplan beantragt/bewilligt wurde
- Frist Modul 1 (Projektskizze): 31.12.2025
- Förderung: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
- Empfehlung: Antrag möglichst noch 2025 einreichen