Stellungnahme zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB)

Das Hamburg Institut begrüßt, dass angesichts der großen Herausforderungen und immer noch zu geringen Geschwindigkeit beim Ausbau der Erneuerbaren nun auch das BauGB mit Blick auf die erneuerbaren Energien novelliert wird. Die Privilegierung der Photovoltaik entlang bestimmter Infrastrukturbereiche wird sicherlich einen Teil dazu beitragen, den Ausbau der Erneuerbaren schneller voranzubringen.

Dass in der aktuellen Novelle explizit nur Photovoltaikanlagen und keine Solar- oder Solarthermieanlagen genannt sind, zeigt jedoch: Der Wärmesektor wird bei der Energiewende noch immer nicht vollumfänglich mitgedacht. Hier ist eine Anpassung des Begriffs dringend notwendig, wenn auch der Wärmesektor, unterstützt durch Freiflächen-Solarthermieanlagen, die Dekarbonisierungsziele rechtzeitig erreichen soll. Geeignet ist die Verwendung des Oberbegriffs Solaranlagen, der die Solarthermie einschließt. Aufgrund der benötigten räumlichen Nähe zwischen Wärmeerzeugung und Wärmeverbrauch sollte die Solarthermie in der räumlichen Planung gegenüber der Photovoltaik priorisiert werden.

Die Privilegierung kann eine geeignete Interimslösung sein, da auf diese Weise kurzfristig einige Solarparks hinzukommen werden. Langfristig empfehlen wir aus Akzeptanz- und Koordinationsgründen, das bereits etablierte Instrument der Bauleitplanung nicht zu vernachlässigen. Im Rahmen der Bauleitplanung können kommunale Prozesse angestoßen und dadurch lokal abgestimmte ökologische und finanziell nachhaltige Konzepte entwickelt werden. Dies dient letztlich auch der Akzeptanz vor Ort, die notwendig ist für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die Kommunen sollten jetzt die strategische Analyse der Gemeindefläche und proaktive Ausweisung in Flächennutzungsplänen im Rahmen der Stadtplanung umsetzen. So kann langfristig die Zwischenlösung der Privilegierung für den zügigen Ausbau der Solarenergie durch kommunales Handeln abgelöst werden. In der Analyse eingeschlossen ist der Dialog mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden, der Stadtgesellschaft und sonstigen Trägern der öffentlichen Belange. Auf diese Weise folgt die räumliche Ausweisung und Ausgestaltung der Flächen den örtlichen Interessen und nicht den Anfragen von Investor:innen.

Stellungnahme des Hamburg Instituts im Rahmen des Forschungsprojekts SolnetPlus

Weitere Informationen zum Projekt: https://www.solare-waermenetze.de/