HERKUNFTSNACHWEISE FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN

Was bislang beinahe ausschließlich im Strombereich etabliert war, wird nun auf andere Sektoren ausgeweitet: Herkunftsnachweise (HKN) sollen auch die grüne Eigenschaft von Energieformen wie Wärme und Kälte oder Gase aus erneuerbaren Quellen dokumentieren und nachverfolgbar machen. Das bringt Chancen und Herausforderungen mit sich. Das Hamburg Institut leistet Pionierarbeit in diesem Bereich.

DIE GRÜNE HERKUNFT VON ENERGIE NACHVOLLZIEHBAR MACHEN

Der Impuls kommt von der Europäischen Union: Mit der Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, genannt RED II, wurde die Ausweitung des Herkunftsnachweis-Systems, welches sich nun auch über Gase (Biomethan, synthetische Gase, Wasserstoff) sowie Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen erstreckt, obligatorisch. Das bedeutet auch für Deutschland: Für diese Energieformen müssen HKN-Systeme aufgesetzt werden– zusätzlich zu dem bestehenden HKN-System für Strom und den Zertifizierungs- und Bilanzierungssystemen für Biomasse, Biokraftstoffe und Biomethan.

Die Komplexität eines zukünftigen sektorenübergreifenden Nachweissystems stellt die Markt- und Regulierungsakteure vor neue Herausforderungen. Dem gegenüber stehen weitreichende Chancen in Form von neuen Differenzierungs- und Vermarktungsmöglichkeiten für Versorger, neuen Einnahmequellen für Erzeuger erneuerbarer Energien sowie zusätzlichen Nachweisoptionen für Energieverbräuche in der Industrie, Mobilität und Gebäudewirtschaft. HKN können somit als Instrument bei der operativen Umsetzung der Energiewende eine wichtige Rolle spielen.

Die Marktentwicklung mitgestalten
Das Hamburg Institut hat in diesem Themenfeld eine umfangreiche und fundierte Expertise aufgebaut. In deutschland- bzw. europaweiten Leuchtturmprojekten leisten wir Forschungsarbeit, deren Ergebnisse weitere Entwicklungen in diesem Bereich maßgeblich beeinflussen dürften. Zudem beraten wir Energieversorger und Verbände zu Herkunftsnachweisen und Ökostrom.

  • Wir sind im DIN-Arbeitskreis zur Revision der Herkunftsnachweisnorm EN 16325 aktiv und übernehmen die Co-Leitung des Project Teams Heating & Cooling bei der CEN/CENELEC JTC 14 Working Group 5 “Guarantees of Origin related to energy”.
  • Wir engagieren uns in der EnergyTag-Initiative, bei der standardisierte Regeln für stundengenaue Herkunftsnachweise entwickelt werden, um eine Nachweisführung zum zeitlichen Zusammenhang von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Energieverbrauch zu ermöglichen.

AN DIESEN PROJEKTEN ARBEITEN WIR AKTUELL

Aufbau eines Pilot-Nachweisregisters für Wärme

IW3 – Integrierte WärmeWende Wilhelmsburg gehört zu den „Reallaboren der Energiewende“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK). Das Ziel: eine nahezu CO2-freie dezentrale Wärmeversorgung für Hamburg-Wilhelmsburg. Wir haben im Teilvorhaben „Grüne Fernwärme“ das erste Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Wärme in Deutschland aufgebaut.

Damit soll künftig grüne Fernwärme rechtssicher vermarktet werden können. Erlöse hieraus erleichtern die Refinanzierung neuer Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Fernwärme.
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Herkunftsnachweise in der Industrie

Gefördert vom Bundeswirtschafts-Ministerium, erarbeiten wir im Projekt „GO4Industry“ fachliche Grundlagen für eine Weiterentwicklung von Herkunftsnachweissystemen für erneuerbare Energien. Viele Industrieunternehmen möchten – und müssen – ihre Produktion zunehmend grüner gestalten. Dafür werden Energiequellen benötigt, die nachweislich und garantiert erneuerbar sind. Dies wiederum erfordert die entsprechenden vertrauenswürdigen Nachweise, Richtlinien aus der Politik sowie praxisnahen Hinweise zur Umsetzung. Genau an dieser Schnittstelle setzt das Projekt „GO4Industry“ an. Darin werden Grundlagen für ein umfassendes nationales Nachweiskonzept für erneuerbare Energien erarbeitet. Dies schließt eine Analyse ein, wie Herkunftsnachweise und weitere Nachweiskonzepte für erneuerbare Energiequellen zukünftig zusammenspielen könnten. Das Hamburg Institut betreut auch die Projekt-Website zu diesem Vorhaben.
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Kennzeichnung für Regionalstrom – Analyse und Empfehlungen

Im Auftrag des Umweltbundesamtes als Betreiber des Regionalnachweisregisters untersucht das Hamburg Institut die Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit der Kennzeichnung von regionalem Grünstrom.

Eine anschauliche Darstellung soll das Ziel der regionalen Grünstromkennzeichnung unterstützen, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu stärken. Dafür ist es notwendig, dass Verbraucher:innen die Stromkennzeichnung wahrnehmen und verstehen. Zu diesem Zweck erarbeiten wir Empfehlungen für Darstellungsformen.
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auf einen blick

Übersicht möglicher zukünftiger Nachweispfade für erneuerbare Energien

FAQ

Was ist Sektorenkopplung?

Unter Sektorenkopplung versteht man die Vernetzung der Energiesektoren Strom – Wärme/Kälte – Verkehr Energie hin zu einem übergreifenden Ansatz einer Energieversorgung. Die Betrachtung als Gesamtsystem ermöglicht und fördert Aspekte wie eine Steigerung der Energieeffizienz, der digitalen Steuerung von Bedarf und Angebot sowie die Speicherung von Energie. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Integration von fluktuierender regenerativer Energie statt fossiler Brennstoffe. Auf diese Weise ist die Sektorenkopplung ein Schlüsselfaktor der Energiewende – für die Dekarbonisierung der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs.

Was ist RED II?

RED II steht für Renewable Energies Directive II und bezeichnet die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Sie sieht ein verbindliches Gesamtziel auf EU-Ebene von 32 % erneuerbare Energien bis 2030 vor. Die Mitgliedstaaten müssen ab 2021 „gemeinsam sicherstellen“, dass das EU-weite Ausbauziel erreicht wird.

Im Zuge der Novelle der Richtlinie hat die EU unter anderem das Anwendungsgebiet für Herkunftsnachweise ausgeweitet: Die Richtlinie unterstützt nun neben Strom auch Herkunftsnachweise für erneuerbare Gase (inklusive Wasserstoff) sowie für Wärme und Kälte.

Was sind Herkunftsnachweise?

Wie der Name schon sagt, dienen Herkunftsnachweise – kurz HKN – der Transparenz über die Herkunft der Energie. Bisher ist ein solches Nachweissystem ausschließlich im Ökostrommarkt und Bioenergiemarkt etabliert. Der Nutzen von HKN kann sehr vielfältig sein und reicht von der ursprünglichen Idee, Verbraucher:innen die Herkunft ihres Strom eindeutig zu dokumentieren, bis zur Handelbarkeit von erneuerbarer Energie und am Ende als Instrument zur Regulierung und Steuerung von durch die Politik vorgegebene Mengen.

Im Fall von Strom ist grundsätzlich physischer Strom von bilanziellem Strom zu unterscheiden. Physikalisch betrachtet, erhält jede/r Kund:in Strom aus dem nächstgelegenen Kraftwerk („Weg des geringsten Widerstands“). Immer mehr Verbraucher:innen treffen jedoch bewusst die Entscheidung, Ökostrom zu beziehen. Hier kommt die bilanzielle Ebene ins Spiel: Die Herkunft des Stromes aus erneuerbaren Energien wird mittels HKN nachgewiesen. Diese können zusammen mit dem Strom von ein und demselben Lieferanten oder in getrennten Lieferungen beschafft werden

Für jede produzierte Megawattstunde Ökostrom kann  ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden. HKN können innerhalb eines Landes und zwischen vielen europäischen Staaten gehandelt werden. Ein Energieversorgungsunternehmen muss in Europa jede als Ökostrom verkaufte MWh durch eine entsprechende Menge gekaufter HKN im Herkunftsnachweisregister des jeweiligen Landes entwerten. Damit ist sichergestellt, dass die grüne Qualität von Ökostrom nur einmal an einen Kunden oder Kundin verkauft wird. Für Deutschland gilt eine besondere Regelung: Anlagen, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz gefördert werden, können keine Herkunftsnachweise ausgestellt bekommen. Damit will der Gesetzgeber zum Ausdruck bringen, dass die grüne Eigenschaft des EEG-Strom, der in der Stromkennzeichnung ausgewiesen wird, nicht noch einmal verkauft bzw. geliefert würde.(sog. Doppelvermarktungsverbot).

Neben dem Strom- und Biomassesektor werden aktuell alle weiteren Sektoren wie Wärme/Kälte, Gase mit einem Nachweissystem ausgestattet.  Dieser Aufgabe widmen sich aktuell mehrere Projekte und Initiativen auf europäischer wie auch nationaler Ebene.

Kontakt

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Hamburg Institut persönlich treffen

16. April 2024
REC Market Meeting 2024 in Amsterdam, Session „Driving demand – Reviewing the GHGP: what are the latest developments and what is expected in the next year?“ mit Robert Werner, 11:30 – 12:30 Uhr
18. April 2024
Fachtage Fernwärme, Seminar „Innovative und erneuerbare Fernwärme“ mit Felix Landsberg zum Thema „Flächenfindung und Genehmigungspraxis für große Solarthermie – so geht’s“, ab 13:00 Uhr