Hamburg Institut entwickelt Gesetzentwurf für LichtBlick

Das Klimaschutz-Unternehmen LichtBlick schlägt eine Reform des Ökostrom-Marktes vor und hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach soll geförderter Strom aus erneuerbaren Quellen direkt an Haushalte und Unternehmen verkauft werden können. Anders bei unseren europäischen Nachbarn ist das in Deutschland bislang meist untersagt.

Experten vom Hamburg Institut erarbeiten Gesetzesvorschlag
Entwickelt wurde der schlanke Gesetzesvorschlag vom Hamburg Institut im Auftrag von LichtBlick. Er sieht vor, für neue, geförderte Ökostromanlagen Herkunftsnachweise auszustellen. Dadurch soll eine lückenlose und zugleich gesetzeskonforme Ökostrom-Vermarktung an Endkunden ermöglicht werden.

2021 könnten so etwa 10 Milliarden Kilowattstunden Wind- und Solarstrom als grüne Stromprodukte vermarktet werden. Bis 2030 wären es bis zu 160 Milliarden Kilowattstunden, was einem Drittel des Stromverbrauchs in Deutschland entspricht.

Näheres dazu unter: https://www.lichtblick.de/presse/mehr-markt-fuer-oekostrom

Der Gesetzentwurf „Herkunftsnachweise für Strom aus neuen EEG-finanzierten Anlagen“ steht hier zum Download bereit.