Bericht für das UBA (07/2019)

Marktanalyse Ökostrom II

Das Umweltbundesamt hat nach der ersten „Marktanalyse Ökostrom“ im Jahr 2014 eine erneute Studie bzgl. vertiefender Aspekte der bisherigen und zukünftig möglichen Entwicklungen des Ökostrommarkts beauftragt.

Inhalt & Herangehensweise

Die Marktanalyse Ökostrom II beginnt mit einer Untersuchung der Begrifflichkeiten im Ökostrommarkt und stellt dessen Status im Jahr 2017 dar. Anschließend werden die jeweiligen Nutzenwirkungen von EEG und freiwilligem Ökostrommarkt sowie die Wirkungen der Zusatzmerkmale der aktuell erhältlichen Ökostromprodukte analysiert.

Zudem gibt es eine Übersicht über den Markt von Herkunftsnachweisen (Akteur:innen, Handelsstufen und Handelswege, Absatzmengen, Preisentwicklung und Entwicklungen auf dem europäischen HKN-Markt). Weiterhin beschäftigt sich die Analyse mit der Weiterentwicklung des HKN-Systems.

Ein weiterer Teil des Berichts widmet sich den – empirisch erfassten – Einstellungen und Verhaltensweisen der Haushaltskund:innen und Unternehmen in Bezug auf die Energiewende im Allgemeinen sowie Ökostromprodukte und die Stromkennzeichnung im Besonderen. Zusätzlich stellt dieser Teil dar, was eine gute Kund:innenkommunikation ausmacht, und enthält eine Literaturrecherche zum Thema der Erwartungen der Nutzer:innen an Ökostromprodukte.

Der vierte Teil dieser Marktanalyse Ökostrom befasst sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und damit, wie aussagekräftig und vergleichbar die von den Unternehmen veröffentlichten Daten und Berichte sind. Dazu wurden systematisch unternehmerische Nachhaltigkeitsberichte und integrierte Klimaschutzkonzepte von Kommunen bzw. weiterer Gebietskörperschaften analysiert. Für alle Bereiche werden Empfehlungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen bzw. untergesetzlichen Rahmenbedingungen erstellt.

Kernaussagen der Studie

  • Angebot und Nachfrage nach Ökostromprodukten sind seit 2013 angestiegen.
  • Der Beitrag der Ökostromprodukte zur Beschleunigung der Energiewende muss weiterhin differenziert bewertet werden, könnte aber durch Zubau über den Strommarkt vergüteter Anlagen und dem Stromvertrieb aus vormals EEG-vergüteten Anlagen einen neuen Impuls erhalten.
  • Der Markt für Herkunftsnachweise funktioniert, ist aber hinsichtlich der Preisbildung unberechenbar.
  • Deutschland importiert vor allem HKN aus norwegischer Wasserkraft – der Anteil von HKN aus Neuanlagen ist gering.
  • Derzeitiger Hauptzweck der HKN bleibt die korrekte Nachvollziehbarkeit der Lieferung des EE-Stroms und der Ausschluss der Doppelvermarktung; perspektivisch sind weitere Funktionen denkbar.
  • Ob zukünftig Erlöse aus dem Verkauf von HKN die Finanzierung von neuen EE-Anlagen außerhalb des EEG unterstützen können, bleibt abzuwarten.
  • Die derzeitige Stromkennzeichnung ist kaum bekannt und wird von den Verbraucher*innen nicht verstanden.
  • Eine Reform der Stromkennzeichnung ist notwendig; ihr Potenzial wird gegenwärtig nicht ausgeschöpft.
  • Ökostrombezug wird auch bei Unternehmen offenbar immer wichtiger. Unternehmen und Kommunen sollten die Effekte von Ökostrombezug und seine Klimawirkungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung präziser und transparenter darstellen.